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   VGH Bayern, 11.05.2015 - 3 CE 15.889   

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VGH Bayern, 11.05.2015 - 3 CE 15.889 (https://dejure.org/2015,10973)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11.05.2015 - 3 CE 15.889 (https://dejure.org/2015,10973)
VGH Bayern, Entscheidung vom 11. Mai 2015 - 3 CE 15.889 (https://dejure.org/2015,10973)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Polizeibeamten auf vorläufige Zulassung zur Vorprüfung für die Ausbildungsqualifizierung

  • rewis.io

    Auswahlverfahren für die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung muss dem Leistungsgrundsatz genügen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 33 Abs. 2; FachV-Pol/VS § 57 Abs. 2
    Anspruch eines Polizeibeamten auf vorläufige Zulassung zur Vorprüfung für die Ausbildungsqualifizierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (14)

  • BVerwG, 22.11.2012 - 2 VR 5.12

    Bewerbungsverfahrensanspruch; Rechtsschutzverhinderung; Ämterstabilität;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2015 - 3 CE 15.889
    Maßgeblich hierfür ist in erster Linie das abschließende Gesamturteil der Beurteilung, das durch eine Würdigung, Gewichtung und Abwägung der einzelnen leistungsbezogenen Gesichtspunkte zu bilden ist (BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rn. 25).

    So kann er beispielsweise der dienstlichen Erfahrung, der Verwendungsbreite oder der Leistungsentwicklung, wie sie sich insbesondere aus dem Vergleich der aktuellen Beurteilung mit früheren Beurteilungen ergibt, besondere Bedeutung beimessen (BVerwG, B.v. 22.11.2012 a.a.O.).

    Der Dienstherr kann aus Gründen der Praktikabilität die Binnendifferenzierung nicht auf sämtliche Einzelkriterien erstrecken, sondern nur von ihm als besonders bedeutsam erachtete einzelne Merkmale miteinbeziehen und die darin erzielten Bewertungen besonders berücksichtigen (vgl. BVerwG, B.v. 22.11.2012 - 2 VR 5/12 - juris Rn. 36).

  • BVerwG, 26.09.2012 - 2 C 74.10

    Verwendungsaufstieg; mittlerer Dienst; gehobener Dienst; Steuerbeamter;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2015 - 3 CE 15.889
    Erfüllen mehrere Beamte die Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 FachV-Pol/VS für die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung, hat eine nach Maßgabe des Art. 33 Abs. 2 GG leistungsbezogene Auswahl unter den Bewerbern zu erfolgen, sofern nicht anderweitige gesetzliche Bestimmungen besondere Anforderungen regeln (vgl. zum Verwendungs- bzw. Beförderungsaufstieg BVerfG, B.v. 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07- juris Rn. 10; BVerwG, U.v. 26.9.2012 - 2 C 74/10 - juris Rn. 17; BayVGH, B.v. 1.2.2005 - 3 CE 04.2323 - juris Rn. 19; Weiß/Niedermaier/Summer/Zängl, Beamtenrecht in Bayern, § 9 BeamtStG Rn. 150).

    Jedoch sind die Teilnahme an der Aufstiegsausbildung bzw. an der Ausbildungsqualifizierung und deren erfolgreicher Abschluss Voraussetzung dafür, dass ein Beamter aufsteigen bzw. befördert werden, d.h. Ämter erreichen kann, die einer höheren Laufbahn bzw. QE zugeordnet sind (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2012 a.a.O. Rn. 18).

    Anderen Gesichtspunkten darf nur Bedeutung beigemessen werden, wenn sich aus dem Vergleich von unmittelbar leistungsbezogenen Gesichtspunkten kein Vorsprung eines Bewerbers ergibt (vgl. BVerwG, U.v. 26.9.2012 a.a.O. Rn. 19).

  • BVerwG, 22.09.1988 - 2 C 35.86

    Beamtenrecht - Laufbahnaufstieg - Beurteilung - Psychologische Begutachtung

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2015 - 3 CE 15.889
    Dabei gebieten es allgemeine Bewertungsgrundsätze, dass das gewählte Verfahren generell auch objektiv geeignet sein muss, aussagekräftige Erkenntnisse für die anstehende Auswahlentscheidung beizutragen, was grundsätzlich der Fall ist, wenn - wie hier - bestimmte Kompetenzen, die für die angestrebte Verwendung von Bedeutung sind, in wissenschaftlich basierten Eignungsverfahren geprüft werden (vgl. zu Eignungstests im Rahmen des früheren Laufbahnaufstiegs BVerwG,, U.v. 22.9.1988 - 2 C 35/86 - juris Rn. 23).

    Ihm ist diesbezüglich eine verwaltungsgerichtlich lediglich beschränkt nachprüfbare Beurteilungsermächtigung für die Frage eingeräumt, ob und ggf. in welchem Maße ein Beamter die über die Anforderungen der bisherigen Laufbahn bzw. QE wesentlich hinausgehende Eignung für den Aufstieg in die höhere Laufbahn bzw. QE besitzt bzw. erwarten lässt (vgl. zum früheren Laufbahnaufstieg BVerwG, U.v. 22.9.1988 - 2 C 35/86 - juris Rn. 20).

    Sind - wie hier - Richtlinien erlassen, so kontrolliert das Gericht auch, ob die Richtlinien eingehalten worden sind, ob sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (vgl. zum früheren Laufbahnaufstieg BVerwG, U.v. 27.5.1982 - 2 A 1/79 - juris Rn. 20; U.v. 22.9.1988 - 2 C 35/86 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 3 CE 12.675

    Richter; Dienstpostenvergabe; Berufserfahrung; Anforderungsprofil;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2015 - 3 CE 15.889
    Ein unmittelbarer Leistungsvergleich kann zudem grundsätzlich nur innerhalb einer Besoldungsgruppe vorgenommen werden (vgl. BayVGH, B.v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 108).

    Hierbei ist darauf zu achten, dass die dem Vergleich der Konkurrenten zugrunde gelegten Beurteilungen untereinander vergleichbar sind; das ist i.d.R. der Fall, wenn die Beurteilungen im selben Statusamt erzielt worden sind (BayVGH, B.v. 18.6.2012 - 3 CE 12.675 - juris Rn. 108).

  • BVerwG, 27.05.1982 - 2 A 1.79

    Aufstieg in nächsthöhere Laufbahn - Ausleseverfahren

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2015 - 3 CE 15.889
    Subjektive Rechte der Beamten werden durch diese im Vorfeld der späteren Auswahlentscheidung über die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung getroffene Organisationsentscheidung nicht berührt (vgl. zum früheren Laufbahnaufstieg BVerwG, U.v. 2.7.1981 - 2 C 22/80 - juris Rn. 13; U.v. 27.5.1982 - 2 A 1/79 - juris Rn. 20).

    Sind - wie hier - Richtlinien erlassen, so kontrolliert das Gericht auch, ob die Richtlinien eingehalten worden sind, ob sie sich im Rahmen der gesetzlichen Ermächtigung halten und auch sonst mit den gesetzlichen Vorschriften in Einklang stehen (vgl. zum früheren Laufbahnaufstieg BVerwG, U.v. 27.5.1982 - 2 A 1/79 - juris Rn. 20; U.v. 22.9.1988 - 2 C 35/86 - juris Rn. 20).

  • VGH Bayern, 03.12.2007 - 3 CE 07.2748
    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2015 - 3 CE 15.889
    Auch eine zu diesem Zweck erstellte Rangfolgeliste besitzt deshalb nur innerhalb derselben Besoldungsgruppe Aussagekraft (vgl. BayVGH, B.v. 3.12.2007 - 3 CE 07.2748 - juris Rn. 42).

    Dies gilt sowohl für die individuelle Feststellung der Eignung der Bewerber als auch für die Festlegung einer Rangfolge unter mehreren geeigneten Beamten (vgl. BayVGH, B.v. 3.12.2007 - 3 CE 07.2748 - juris Rn. 42).

  • VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1402

    Die Wirkung einer Entscheidung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren endet mit der

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2015 - 3 CE 15.889
    Die Platzziffer kann allenfalls Berücksichtigung finden, wenn es sich bei der aktuellsten Beurteilung erst um die erste oder die zweite dem Beamten erteilte periodische Beurteilung handelt (vgl. BayVGH, B.v. 28.8.2006 - 3 CE 06.1402 - juris Rn. 30 sowie B.v. 28.8.2006 - 3 CE 06.1347 - juris Rn. 24).
  • VGH Bayern, 28.08.2006 - 3 CE 06.1347

    Rangzahlabhängige Beförderungssysteme - Grundsatz der Bestenauslese -

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2015 - 3 CE 15.889
    Die Platzziffer kann allenfalls Berücksichtigung finden, wenn es sich bei der aktuellsten Beurteilung erst um die erste oder die zweite dem Beamten erteilte periodische Beurteilung handelt (vgl. BayVGH, B.v. 28.8.2006 - 3 CE 06.1402 - juris Rn. 30 sowie B.v. 28.8.2006 - 3 CE 06.1347 - juris Rn. 24).
  • BVerwG, 20.06.2013 - 2 VR 1.13

    Anforderungsprofil; Aufgabenbereich; Auswahlverfahren; Beförderungsdienstposten;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2015 - 3 CE 15.889
    Die hierfür erforderlichen Feststellungen über Eignung, Befähigung und fachliche Leistung sind in erster Linie auf aktuelle dienstliche Beurteilungen zu stützen (BVerwG, B.v. 20.6.2013 - 2 VR 1/13 - juris Rn. 21).
  • BVerwG, 30.06.2011 - 2 C 19.10

    Erledigung in der Revisionsinstanz; Fortsetzungsfeststellungsinteresse;

    Auszug aus VGH Bayern, 11.05.2015 - 3 CE 15.889
    Bei gleichem Gesamturteil hat der Dienstherr die Beurteilungen zunächst inhaltlich auszuwerten und Differenzierungen in der Beurteilung einzelner Leistungskriterien oder in der verbalen Gesamtwürdigung zu bewerten (Binnendifferenzierung, vgl. BVerwG, U.v. 30.6.2011 - 2 C 19/10 - juris Rn. 20).
  • BVerfG, 10.12.2008 - 2 BvR 2571/07

    Verletzung von Art 33 Abs 2 iVm Art 3 Abs 3 S 2 GG durch Ausschluss einer

  • BVerwG, 02.07.1981 - 2 C 22.80

    Aufstiegsausbildung als Steuerbeamter - Erneute Zulassung - Nichtbestehen der

  • VGH Bayern, 18.06.2012 - 7 CE 12.1268

    Einstweilige Anordnung; vorläufige Zulassung zur staatlichen Abschlussprüfung in

  • VGH Bayern, 01.02.2005 - 3 CE 04.2323
  • VGH Bayern, 30.10.2015 - 3 CE 15.2050

    Beamtenrecht, Studienbeginn, Bewerber, Beurteilungslage, Dienstherr,

    Mit Beschluss vom 11. Mai 2015 (3 CE 15.889) verpflichtete der Senat den Antragsgegner, den Antragsteller vorläufig zur Vorprüfung zuzulassen.

    Dies gilt sowohl für die individuelle Feststellung der Eignung der Bewerber als auch für die Festlegung einer Rangfolge unter mehreren geeigneten Beamten (vgl. BayVGH, B. v. 11.5.2015 - 3 CE 15.889 - juris Rn. 48).

    Bei im Wesentlichen gleicher Beurteilungslage kann der Dienstherr die Auswahl sodann nach weiteren sachgerechten Merkmalen treffen (vgl. BayVGH, B. v. 11.5.2015 - 3 CE 15.889 - juris Rn. 50).

    Ebenso wenig ist - soweit hier von Belang - zu beanstanden, dass der Antragsgegner die Bewerber in BesGr A 9 anhand der Leistungskriterien a) höheres Gesamturteil in der aktuellen Beurteilung, b) höhere Gesamtpunktzahl bei Addierung der doppelt gewichteten Einzelmerkmale und c) höheres Gesamturteil in der vorhergehenden Beurteilung in einer Rangliste gereiht und die Ausbildungsplätze nach dieser Reihenfolge vergeben hat (vgl. BayVGH, B. v. 11.5.2015 - 3 CE 15.889 - juris Rn. 51).

    Diesbezüglich gilt nichts anderes als hinsichtlich der Zulassung zur Vorprüfung (vgl. BayVGH, B. v. 11.5.2015 - 3 CE 15.889 - juris Rn. 38-45).

  • VGH Bayern, 30.10.2015 - 3 CE 15.2051

    Auswahlentscheidung, Beamte, Ausbildungsqualifizierung, Polizeivollzugsdienst

    Nach Ergehen des Beschlusses des Senats vom 11. Mai 2015 (3 CE 15.889) wurde der Antragsteller vorläufig zur Vorprüfung zugelassen.

    Dies gilt sowohl für die individuelle Feststellung der Eignung der Bewerber als auch für die Festlegung einer Rangfolge unter mehreren geeigneten Beamten (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2015 - 3 CE 15.889 - juris Rn. 48).

    Bei im Wesentlichen gleicher Beurteilungslage kann der Dienstherr die Auswahl sodann nach weiteren sachgerechten Merkmalen treffen (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2015 - 3 CE 15.889 - juris Rn. 50).

    Ebenso wenig ist - soweit hier von Belang - zu beanstanden, dass der Antragsgegner die Bewerber in BesGr A 9 anhand der Leistungskriterien a) höheres Gesamturteil in der aktuellen Beurteilung, b) höhere Gesamtpunktzahl bei Addierung der doppelt gewichteten Einzelmerkmale und c) höheres Gesamturteil in der vorhergehenden Beurteilung in einer Rangliste gereiht und die Ausbildungsplätze nach dieser Reihenfolge vergeben hat (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2015 - 3 CE 15.889 - juris Rn. 51).

    Diesbezüglich gilt nichts anderes als hinsichtlich der Zulassung zur Vorprüfung (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2015 - 3 CE 15.889 - juris Rn. 38-45).

  • VGH Bayern, 04.12.2015 - 3 CE 15.2563

    Beamtenrecht, Polizeihauptmeister, Antrag, Zulassung, Vorprüfung,

    Dies gilt sowohl für die individuelle Feststellung der Eignung der Bewerber als auch für die Festlegung einer Rangfolge unter mehreren geeigneten Beamten (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2015 - 3 CE 15.889 - juris Rn. 48).

    Bei im Wesentlichen gleicher Beurteilungslage kann der Dienstherr die Auswahl sodann nach weiteren sachgerechten Merkmalen treffen (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2015 - 3 CE 15.889 - juris Rn. 50).

    Insoweit ist nicht zu beanstanden, dass der Antragsgegner die Bewerber in BesGr A 9 anhand der Leistungskriterien höheres Gesamturteil in der aktuellen Beurteilung sowie höhere Gesamtpunktzahl in der Summe der doppelt gewichteten Einzelmerkmale gereiht und die Ausbildungsplätze für Bewerber in BesGr A 9 nach dieser Reihenfolge vergeben hat (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2015 - 3 CE 15.889 - juris Rn. 51).

  • VG Ansbach, 01.03.2018 - AN 1 E 18.00297

    Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter der 3. Qualifikationsebene im

    Dies gilt sowohl für die individuelle Feststellung der Eignung der Bewerber als auch für die Festlegung einer Rangfolge unter mehreren geeigneten Beamten (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2015 - 3 CE 15.889 - juris Rn. 48).

    Bei im Wesentlichen gleicher Beurteilungslage kann der Dienstherr die Auswahl sodann nach weiteren sachgerechten Merkmalen treffen (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2015 - 3 CE 15.889 - juris Rn. 50).

  • VG Ansbach, 01.03.2018 - AN 1 E 18.297

    Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung für Ämter der 3. Qualifikationsebene im

    Dies gilt sowohl für die individuelle Feststellung der Eignung der Bewerber als auch für die Festlegung einer Rangfolge unter mehreren geeigneten Beamten (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2015 - 3 CE 15.889 - juris Rn. 48).

    Bei im Wesentlichen gleicher Beurteilungslage kann der Dienstherr die Auswahl sodann nach weiteren sachgerechten Merkmalen treffen (vgl. BayVGH, B.v. 11.5.2015 - 3 CE 15.889 - juris Rn. 50).

  • VG München, 27.08.2015 - M 5 E 15.3406

    Antrag auf vorläufige Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung

    Nach vorangegangenen Eilverfahren (M 5 E 15.1020, beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof 3 CE 15.889) absolvierte der Antragsteller mit Erfolg die Vorprüfung zur Feststellung der persönlichen und sozialen Kompetenzen gemäß § 57 Abs. 2 FachV-Pol/VS für die Ausbildungsqualifizierung für die 3. QE im fachlichen Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst (sog. TAUVE-Test).

    Daher muss das Auswahlverfahren für die Zulassung zur Ausbildungsqualifizierung als leistungsbezogene Vorentscheidung ebenfalls dem Leistungsgrundsatz genügen (so bereits umfassend für die Zulassung zur Vorprüfung: BayVGH, B.v. 11.5.2015 - 3 CE 15.889 - juris).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2023 - 6 B 1232/22

    Eilrechtsschutz zur erneuten Ablegung einer Klausur im Bachelorstudiengang der

    OVG, Beschluss vom 14.12.2016 - 2 EO 830/16 -, juris Rn. 14; Bay. VGH, Beschluss vom 11.5.2015 - 3 CE 15.889, juris Rn. 30; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 21.7.2014 - OVG 10 S 5.14 -, NVwZ-RR 2014, 889 = juris Rn. 21; ferner BVerfG, Beschluss vom 25.7.1996 - 1 BvR 638/96 -, juris Rn. 21; und Dieterich in: Fischer/Jeremias/.
  • VG München, 11.10.2016 - M 5 E 16.3321

    Zulässigkeit eines konstitutiven Anforderungsmerkmals bei einer

    Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich ein gutes Prüfungsergebnis nicht zwangsläufig auch in einer entsprechenden Praxis widerspiegeln muss, wie sie von den Beurteilungen erfasst wird (BayVGH, B. v. 11.5.2015 - 3 CE 15.889 - juris Rn. 57).
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